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BFH 22.08.2002 IV R 57/00, StuB 2/2003 S. 78

Keine zwingende Entnahme bei Nutzungsänderung eines Grundstücks

Die Bebauung ursprünglich land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke mit Einfamilienhäusern und deren anschließende Vermietung an betriebsfremde Personen führt grundsätzlich nicht zu einer Entnahme, wenn die Nutzungsänderung nur eine Fläche erfasst, die im Vergleich zur Gesamtfläche des Betriebs von geringer Bedeutung ist (Bezug: § 4 Abs. 1, § 13 EStG).▶VT 80/03

Praxishinweise: Zwar ist die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirten gegenüber Gewerbetreibenden und selbständig Tätigen stärker eingeschränkt – so der BFH –, doch sollen Nutzungsänderungen bis zu einem Umfang von 10 v. H. der Gesamtfläche stets unbeachtlich für die Annahme einer Zwangsentnahme sein. Andere Abgrenzungskriterien (z. B. Erträge) seien nur bei Überschreiten der ...

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