Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein geringwertiges Wirtschaftsgut durch Übertragung der Akkumulationsrücklage
Zulagenrechtlich entsteht nicht dadurch ein von der Zulagengewährung ausgeschlossenes geringwertiges Wirtschaftsgut, dass infolge der nach Ertragsteuerrecht zwingend vorgeschriebenen Übertragung der sog. Akkumulationsrücklage die Anschaffungs-/Herstellungskosten des betreffenden Wirtschaftsguts auf 800 DM oder weniger herabsinken.
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 InvZulG 1991; § 6 Abs. 2, § 6b Abs. 6, § 58 Abs. 2 Satz 3 EStG
Praxishinweise: Der Ausschluss von der Zulage tritt nach Auffassung des BFH nur ein, wenn es sich unmittelbar und originär um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt; die Anschaffungskosten dürfen also im Zeitpunkt der Anschaffung 800 DM nicht übersteigen. Die rechnerische Minderung der tatsächlichen Anschaffungskosten durch die Übertragung von Rücklagen und Zuschüssen führt nich...