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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Keine Festsetzung einer negativen ErbSt
§ 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG erlaubt keine Festsetzung einer negativen ErbSt. Die Steuer für den letzten Erwerb innerhalb des S. 88Zehnjahreszeitraums beträgt vielmehr auch dann höchstens null DM, wenn die für den früheren Erwerb zu entrichtende Steuer höher war als die Steuer nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG.
§ 14 Abs. 1 Sätze 2 und 3 ErbStG
Praxishinweise: Zu einer ersten Würdigung vgl. Schiffer in dieser Ausgabe ab S. 81.