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Körperschaftsteuer | Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelung des sog. Mantelkaufs in § 8 Abs. 4 KStG
§ 8 Abs. 4 KStG i. d. F. des Gesetzes zur Fortführung der Unternehmenssteuerreform (1997) ist gem. nrkr. Urteil des FG Köln S. 87vom - 13 K 6016/00 (BFH-Az.: I R 53/01, EFG 2001 S. 991) auch in den Fällen erstmals für den VZ 1997 anzuwenden, in denen der Verlust der wirtschaftlichen Identität i. S. des § 8 Abs. 4 KStG 1997 schon vor dem eingetreten ist. Wegen der ab 1997 geltenden „verschärften” Voraussetzungen für den Verlustabzug besteht keine Bindung an den auf den gesondert festgestellten vortragsfähigen Verlust. Die Zuführung von neuem Betriebsvermögen kann nur dann der Sanierung i. S. des § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG 1997 dienen, wenn das Unternehmen im Zeitpunkt der Zuführung einen erhaltenswerten Faktor des Wirtschaftslebens darstellt. Vom Verlustabzugsverbot sind die Verluste betroffen, die bis zum Zeitpunkt des Verlustes der wirt...