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Umsatzsteuer; | Vorsteuerabzug bei Fahrtkostenersatz aus Anlaß von Vorstellungsbesuchen
Vorstellungsbesuche von Stellenbewerbern sind für die Anerkennung des Vorsteuerabzugs wie Dienstreisen zu behandeln (vgl. § 38 Satz 2 UStDV). Daher hat der Unternehmer bei Anwendung des § 37 UStDV die dem Stellenbewerber ersetzten Fahrtkosten in die Pauschalregelung einzubeziehen. Benutzt der Stellenbewerber für den Vorstellungsbesuch ein eigenes Kfz und ersetzt der Unternehmer ihm die dafür entstandenen Aufwendungen, so kann der Unternehmer von der Regelung des § 36 Abs. 2 UStDV Gebrauch machen. Wendet der Unternehmer keine dieser Pauschalregelungen an, so kann er den Vorsteuerabzug für die dem Stellenbewerber ersetzten Fahrtkosten nur vornehmen, wenn eine ordnungsmäßige Rechnung i. S. des § 14 Abs. 4 UStG vorliegt. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird als Rechnung in erster Linie ein Fahrausweis i. S. der §§ 34, 35 UStDV in Betracht kom...