Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | keine verbindliche Zolltarifauskunft (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG)
Nach dem darf auch nach jetzt geltendem (Gemeinschafts- und USt-)Recht zum Zwecke der Erlangung einer USt-Ermäßigung für die Lieferung zolltariflich bestimmter Gegenstände eine verbindliche Zolltarifauskunft über die zolltarifliche Einreihung dieser Waren nicht erteilt werden. Ergeht gleichwohl ein entsprechender Verwaltungsakt, so unterliegt dieser der Aufhebung. Unverbindliche Auskünfte über die Einreihung von Waren in die Zollnomenklatur haben nicht den Charakter eines Verwaltungsakts i. S. von § 118 AO, ebenso nicht den einer Entscheidung i. S. von Art. 4 Nr. 5 Zollkodex.