Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 30.09.2003 IX R 7/03, StuB 1/2004 S. 39

Einkommensteuer | Tatbestandsmerkmal „Wohnzwecken dienen” im Falle eines Pflegezimmers

Ein Pflegezimmer, in dem sich ein Bewohner mangels Kochgelegenheit nicht selbst verpflegen kann und über das er nicht die tatsächliche Sachherrschaft ausübt, dient nicht Wohnzwecken i. S. des § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i. V. mit § 7 Abs. 5a EStG, § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG a. F.▶VT 10/04

▶Praxishinweise: Wohnzwecken dienen Räume nur dann, wenn in ihnen eine eigenständige Haushaltsführung möglich ist und genau diese Räume aufgrund einer Rechtsposition (z. B. Mietvertrag) zur Verfügung stehen. Bei einem Heimpflegeplatz wird dies regelmäßig durch den Heimvertrag und die tatsächlichen Verhältnisse auszuschließen sein.

– erl –

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen