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Voraussetzungen der Kündigung eines Schwerbehinderten
Voraussetzung des Sonderkündigungsschutzes nach § 15 SchwbG ist, dass vor Zugang der Kündigung entweder ein Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft ergangen ist oder der Schwerbehinderte jedenfalls einen entsprechenden Anerkennungsantrag beim Versorgungsamt gestellt hat. Ausnahmsweise kann der Sonderkündigungsschutz bereits vor Antragstellung des Schwerbehinderten beim Versorgungsamt eingreifen, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer den Arbeitgeber vor dem Ausspruch der Kündigung über seine körperlichen Beeinträchtigungen informiert und über die beabsichtigte Antragstellung in Kenntnis gesetzt hat (so ).▶VT 76/03
▶Praxishinweise: Die Rechtsprechung des 2. Senats des BAG wird vom BVerfG (vgl. NZA 1987 S. 563) geb...