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StuB 1/2003 S. 37

Körperschaftsteuer | Erdienbarkeit einer Pensionszusage

Eine dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage ist gem. nrkr.  3 (1) K 162/98 (BFH-Az.: I R 43/02, EFG 2002 S. 1478) steuerlich nur dann anzuerkennen, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen. Auch ein nur geringfügiges Unterschreiten des Zehn-Jahres-Zeitraums führt zu einer vGA. Die Übergangsregelung im (BStBl I S. 1138) ist eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO, die Gegenstand eines eigenen Verfahrens ist. Eine Änderungsvereinbarung hat lediglich zur Folge, dass für die Folgezeit von einem längeren Erdienenszeitraum auszugehen ist (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 163 AO).▶VT 19/03

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