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BFH 18.05.1995 IV R 46/94
Einkommensteuer; | Abgrenzung von Sonderbetriebsausgaben und eigenen Betriebsausgaben bei einer Komplementär-GmbH (§§ 4 Abs. 4, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)
Aufwendungen einer Komplementär-GmbH, die nicht unmittelbar durch die Beteiligung an der GmbH & Co. KG veranlaßt sind, sind nach dem nicht als Sonder-BA bei der Gewinnfeststellung der KG abziehbar (Anschl. an ,BStBl II 678).