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StuB 24/2002 S. 1232

Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch Ableitung aus stichtagsnahen Verkäufen

Nach dem (n. v.) ist der gemeine Wert von Anteilen an einer GmbH zwingend aus stichtagsnahen Verkäufen abzuleiten, wenn diese weniger als ein Jahr zurückliegen und § 9 Abs. 2 BewG erfüllt ist. Ein möglicherweise auftretendes krasses Missverhältnis zwischen dem stichtagsnahen Verkaufspreis und dem sich nach dem Stuttgarter Verfahren ergebenden Wert lasse nicht den Schluss zu, den stichtagsnahen Verkäufen lägen ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zugrunde. Dies könne nämlich auch dadurch bedingt sein, dass das Stuttgarter Verfahren – jedenfalls für Stichtage ab dem 31. 12. 1992 wegen der ab da vorgeschriebenen Übernahme der Steuerbilanzwerte – den gemeinen Wert der Anteile regelmäßig nicht mehr erreichen könne.

Praxishinweise:...

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