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StuB 23/2004 S. 1084

Informationspflicht des Steuerberaters über tagespolitische Ereignisse

Wird in der Tages- oder der Fachpresse über Vorschläge zur Änderung des Steuerrechts berichtet (hier: Beschränkung der Verlustverrechnung bei einer Verschmelzung), kann der StB gehalten sein, sich aus allgemein zugänglichen Quellen über den näheren Inhalt und den Verfahrensstand solcher Überlegungen zu unterrichten, um dem Mandanten Maßnahmen zur Abwehr drohender Nachteile anzuraten. Erfolgt eine Gesetzesänderung ohne jede Vorankündigung mit Rückwirkung (hier: zum eingetretene Änderung von § 4 Abs. 5 Satz 1, § 27 Abs. 3 UmwStG), wobei auch die Fachwelt von einer Überraschungs- oder Blitzaktion spricht, kann dem Berater eine Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt aber nicht vorgeworfen werden ().▶VT 919/04

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