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Keine Umqualifizierung der Einkünfte der Obergesellschaft durch gewerbliche Einkünfte der Untergesellschaft
Beteiligt sich eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (Obergesellschaft) mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an einer gewerblich tätigen anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft), so hat das nicht zur Folge, dass die gesamten Einkünfte der Obergesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten (gegen R 138 Abs. 5 Satz 4 EStR; Bezug: § 15 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 3 Nr. 1 EStG; § 52 Abs. 20b EStG 1986; § 126 Abs. 5 FGO).▶VT 876/04
▶Praxishinweise: Ist eine (vermögensverwaltende) Obergesellschaft Mitunternehmerin an einer (gewerblich tätigen) Untergesellschaft, so erzielt sie bezüglich der Beteiligungseinkünfte solche i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Diese als Mitunternehmer erzielten Einkünfte bewirken aber – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – keine Abfärbung auf die übrigen Einkünfte, da eine solche Wirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nur dann eintritt, wenn die Ob...