Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gebührennachforderung eines Steuerberaters
Der StB kann nachträglich höhere Gebühren einfordern und ist an sein einmal ausgeübtes Ermessen bei der Gebührenbestimmung nicht gebunden, wenn er irrtümlich eine falsche Gebührenvorschrift zugrunde gelegt hat. Gebühren für Tätigkeiten im Verfahren der Selbstanzeige können nur dann neben den Gebühren für Tätigkeiten im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens geltend gemacht werden, wenn sich die Tätigkeiten des StB auf unterschiedliche Zeiträume beziehen (LG Duisburg, Urteil vom - 7 S 238/02, Stbg 2004 S. 237).▶VT 861/04