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StuB 22/2002 S. 1130

Mithaftungsübernahme von nahen Angehörigen bei Kreditaufnahme

Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger entwickelten Grundsätze gelten gem. (DB 2002 S. 1368) nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für andere gewerbliche oder berufliche Kreditgeber i. S. des Verbraucherkreditgesetzes (Bezug: § 138 Abs. 1 BGB).

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