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StuB 21/2003 S. 990

Vordruck „Einnahmen-Überschussrechnung”

Nach §§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3c EStDV i. d. F. des Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmen und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) vom (BGBl I S. 1550 = BStBl I S. 398; vgl. ausführlich Seifert, StuB 2003 S. 721) haben Stpfl., die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen. Mit Schreiben vom  - IV D 2 - S 1451 - 39/03 hat das BMF den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Einnahmen-Überschussrechnung – EÜR” bekannt gegeben und in einer Anlage erläutert.▶VT 1054/03

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