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Berücksichtigung von steuerrechtlichen Sonderabschreibungen auf betriebsnotwendiges Anlagevermögen
Im Falle einer steuerrechtlich korrekt vorgenommenen Sonderabschreibung ist das betreffende Wirtschaftsgut gem. im Jahre der Anschaffung und in der Folgezeit auch zu unterhaltsrechtlichen Zwecken fiktiv linear abzuschreiben. Die zur linearen Abschreibung von der Finanzverwaltung herausgegebenen AfA-Tabellen geben nämlich regelmäßig den tatsächlichen Wertverzehr wieder. Dies gilt insbesondere für die vom BMF neu erstellte AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter vom (BStBl I S. 1533, vgl. dazu StuB 2001 S. 34, 105), die die maßgebliche Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter im Vergleich zu früher weitgehend verlängert hat.▶VT 1049/03