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Betriebsverpachtung bei Vermietung an branchenfremdes Unternehmen
Stellt ein Großhandelsunternehmen seine werbende Tätigkeit ein und vermietete es sein bisheriges Betriebsgrundstück an ein anderes Unternehmen, so scheitert die Annahme einer Betriebsverpachtung nicht bereits daran, dass das mietende Unternehmen einer anderen Branche angehört. An der im Senatsurteil vom - IV R 122/71 (BStBl II S. 885) geäußerten Auffassung wird nicht mehr festgehalten (Bezug: § 16 Abs. 3 EStG).▶VT 1010/03
▶Praxishinweise: Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Betriebsverpachtung (= Unterfall der Betriebsunterbrechung) dahin gehend modifiziert, dass es nicht mehr erforderlich ist, dass dem Pächter ein Betrieb überlassen wird, den dieser im Wesentlichen fortführen kann. Entscheidend ist nun allein, dass der Verpächter den Betrieb nach Ablauf der Verpachtung wieder...