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StuB 19/2004 S. 886

Zur Abgrenzung von Kapital- und Darlehenskonto einer GmbH & Co. KG

Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG neben dem Festkapitalkonto für den Gesellschafter nur ein Sonderkonto zur Verrechnung von Gewinn- und Verlustanteilen und Entnahmen vor, über das sich der gesamte Geldverkehr zwischen Gesellschaft und Gesellschafter abwickelt, handelt es sich gem. rkr. (EFG 2004 S. 989) um ein Kapital- und nicht um ein Darlehenskonto, auch wenn laut Vertrag die Guthaben oder Verbindlichkeiten auf diesem Konto als Darlehen gelten sollen (Bezug: § 15a EStG 1995–1998).▶VT 718/04

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