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Gewerblicher Grundstückshandel durch eine GbR
Eine GbR, die ein unbebautes Grundstück erwirbt und anschließend drei von insgesamt vier Eigentumswohnungen, die von ihr auf dem Grundstück errichtet werden sollen, mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, betreibt einen gewerblichen Grundstückshandel und keine private Vermögensverwaltung. Dies gilt unabhängig davon, ob ihre Gesellschafter einen der Baubranche zuzurechnenden Beruf ausüben.
Praxishinweise: Im Streitfall kam die (steuerunschädliche) Drei-Objekt-Grenze deshalb nicht zum Tragen, weil bereits während der Errichtungsphase eindeutig feststand, dass die GbR die Wohnungen nicht für Zwecke der Vermögensverwaltung, sondern mit unbedingter Veräußerungsabsicht herstellen werde; der Verkauf war bereits vor der Fertigstellung erfolgt.