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Kirchensteuer; | Verfassungsmäßigkeit der Kirchensteuer (Art. 4, 140 GG; Art. 137 WRV; §§ 5, 9, 13 HessKiStG)
Das Urt. des läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Daran, daß der Einzug der KiSt durch die FÄ (§ 9 HessKiStG) durch die Verfassungsbestimmungen des Art. 140 GG i. V. mit Art. 137 Abs. 6 WRV und des Art. 51 Abs. 3 HessVerf. gedeckt ist, hat sich durch die Wiedervereinigung Deutschlands als solche nichts geändert. (2) Gegen KiSt-Forderungen kann ein Anspruch auf Unterlassung von gegen das Evangelium oder die Grundordnung der Kirche verstoßenden Äußerungen oder Handlungen nicht im Wege des § 273 BGB (Zurückbehaltungsrecht) geltend gemacht werden. (3) Daß ein Kirchensteuerpflichtiger sich zwischen dem Verbleib in der Kirche unter Hinnahme von nach seiner Ansicht falschen (rechtswidrigen) Entscheidungen der Kirchenorgane einerseits und dem Austritt aus der Kirche andererse...