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Werbung eines Steuerberaters um Mandanten des früheren Arbeitgebers
Ein StB darf sich gem. (wistra 2003 S. 79) mit Rundschreiben, in denen er seinen neuen Arbeitgeber samt Beratungsangebot vorstellt sowie dessen Dienste anbietet, an Mandanten seines früheren Arbeitgebers wenden.▶VT 939/03
▶Praxishinweise: (1) StB A war bislang als angestellter StB tätig gewesen. Er wechselte zu einer anderen Steuerberatungsgesellschaft. Wenige Wochen später wendete A sich – mit Wissen und Billigung des neuen Arbeitgebers – mit einem Schreiben auf dem Geschäftspapier des neuen Arbeitgebers an einige zuvor von ihm betreute Mandanten des alten Arbeitgebers und stellte den neuen Arbeitgeber samt Beratungsangebot vor. Das OLG Düsseldorf entschied, das sei im Rahmen des Erlaubten.
(2) Es ...