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Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG
Gem. rkr. (EFG 2002 S. 971) sind Zahlungen eines angestellten Oberarztes, der im Krankenhaus auch eine freiberufliche Praxis ausübt, an das ihm von Krankenhausträger zur Verfügung gestellte Krankenhauspersonal weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig.