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Einkommensteuer; | gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Aufteilung in Eigentumswohnungen (§ 15 Abs. 2 EStG)
Die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (hier: Sechsfamilienhaus), Aufteilung in Eigentumswohnungen und Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren führt zu einem gewerblichen Grundstückshandel. Die Tatsache, daß die später veräußerten Eigentumswohnungen zunächst vermietet wurden, hindert die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels grds. nicht. Dagegen gehören auf Dauer zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude auch beim Grundstückshändler zum Privatvermögen. Dabei ist jeweils für den Einzelfall zu prüfen, ob die nur vorübergehende Nutzung auf einer von vornherein bestehenden Wiederveräußerungsabsicht oder auf außerbetrieblichen Gründen beruhte. Für die Annahme einer außerbetrieblichen Veräußerung bedarf es objektiver Beweisanzeichen (