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Verlustausgleichsbeschränkung bei lediglich mittelbarer Beteiligung an ausländischer Kapitalgesellschaft?
Dem Verlustausgleich gem. § 17 i. V. mit § 2a Abs. 1 Nr. 4 EStG steht gem. rkr. (EFG 2002 S. 1014) eine treuhänderische Beteiligung an der ausländischen Kapitalgesellschaft nicht entgegen. Eine unmittelbare Beteiligung ist lediglich im Rahmen des sog. Holdingprivilegs für die Beteiligung an der die gewerblichen Leistungen er-S. 869bringenden Gesellschaft erforderlich (§ 2a Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG). Das Betreiben eines Golfplatzes, der auch Einheimischen zugänglich ist, dient nicht unmittelbar dem Fremdenverkehr und stellt sonach eine begünstigte Tätigkeit i. S. von § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG dar.