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StuB 17/2002 S. 868

Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch die Flutkatastrophe verursachten Schäden

Wegen der durch die Flutkatastrophe entstandenen Schäden hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen mit Datum vom den Katastrophenerlass in vollem Umfang in Kraft gesetzt. Inzwischen haben auch Bayern, Thüringen und Sachsen-Anhalt einen derartigen Erlass herausgegeben, in Brandenburg wird dies ebenfalls erwogen. Wegen der nicht gegebenen geographischen Betroffenheit sieht das V A 3 davon ab, den Katastrophenerlass in Nordrhein-Westfalen förmlich in Kraft zu setzen. Aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung wird jedoch gebeten, auf in Nordrhein-Westfalen geführte Stpfl., die durch die Katastrophe unmittelbar betroffen sind (z. B. aufgrund von im Katastrophengebiet belegenen Grundstücken oder Betriebsstätten),...

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