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Falschberatung beim Abfindungsvergleich
Unterlässt der StB das Aufzeigen einer möglichen steuergünstigen Gestaltung einer Abfindungsvereinbarung und verursacht er dadurch pflichtwidrig eine steuerliche Mehrbelastung seines Mandanten wegen der bezogenen Abfindung, so rechnen zum insoweit ersatzfähigen Schaden des Mandanten auch die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens, das dem Versuch der Abwendung des Steuerschadens dient, sowie die Aussetzungszinsen. Dabei sind aber Zinsvorteile als Folge der verzögerten Zahlung der ausgesetzten Beträge bei der Schadensberechnung nicht zum Nachteil des Mandanten zu berücksichtigen. Berechtigter einer Schadenersatzforderung gegen den steuerlichen Berater bei zusammen veranlagten Eheleuten kann jedenfalls dann ein Ehegatte allein sein, wenn er vom FA in Anspruch genommen wurde und die nachge...