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Laufender Gewinn bei Kündigung eines Bauträger-KG-Vertrags
Realisieren die beiden einzigen Kommanditisten einer Bauträger-KG durch Kündigung des KG-Vertrags die durch planungsgemäße Baureifmachungs-Tätigkeiten herbeigeführte Steigerung des Werts des einzigen von der KG erworbenen Grundstücks (das anschließend durch die bis zur Vertragskündigung geschäftsführende und nicht an diesem Gewinn beteiligte Komplementär-GmbH verwertet wird), handelt es sich gem. rkr. (EFG 2003 S. 703) bei dem Gewinn um einen laufenden Gewinn i. S. der § 15 EStG und § 7 GewStG und nicht um einen gem. § 16, § 34S. 757 EStG tarifbegünstigten und gewerbesteuerfreien Veräußerungsgewinn.▶VT 814/03