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Betriebsaufspaltung – Personelle Verflechtung aufgrund alleiniger Geschäftsführung in der Besitzgesellschaft
Ist im Gesellschaftsvertrag einer GbR die Führung der Geschäfte einem Gesellschafter allein übertragen, dann beherrscht dieser Gesellschafter die Gesellschaft i. S. der Rechtsprechungsgrundsätze zur Betriebsaufspaltung auch dann, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterbeschlüsse einstimmig zu fassen sind (Bezug: § 15 EStG; § 709, § 710 BGB).▶VT 813/03
▶Praxishinweise: Für die Annahme einer Betriebsaufspaltung ist eine sachliche und personelle Verflechtung von Besitz- und Betriebsgesellschaft notwendig. Die personelle Verflechtung ist dann gegeben, wenn in beiden Gesellschaften ein einheitlicher Geschäfts- und Betätigungswille durchgesetzt werden kann. Nach Ansicht des BFH wird ein solcher einheitlicher Geschäfts- und Betätigungswille auch dadurch geschaffen,...