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OLG Hamm 28.04.1995 15 W 374/94

Erbbaurecht; | Vormerkung zur Sicherung eines Erhöhungsanspruchs

Der Bestimmtheitsgrundsatz gilt auch für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des künftigen Anspruchs auf Bestellung einer Reallast für den erhöhten Erbbauzins, der aufgrund einer Anpassungsvereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem zu zahlen ist (§ 9a Abs. 3 ErbbauVO). Bei einem Wohnzwecken dienenden Erbbaurecht ist der Anspruch auf Eintragung der künftigen Erbbauzinsreallast hinreichend bestimmbar, wenn die Erhöhung der Erbbauzinsen nach der vertraglichen Vereinbarung von einer wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, die sich aus einer Änderung der Lebenshaltungskosten sowie der Löhne und Gehälter ergibt, abhängig ist; im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz bedarf es wegen der gesetzlichen Regelung in § 9a Abs. 1 Satz 5 ErbbauVO keine...

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