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Einkommensteuer | Spekulationsgewinn durch Veräußerung eines Bezugsrechts aus einer Kapitalerhöhung
Der Gewinn aus der Veräußerung eines durch eine Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts innerhalb der Spekulationsfrist, die mit dem Erwerb der Altaktie beginnt, ist nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1986 (= § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG n. F.) zu versteuern (Bezug: § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).▶VT 770/03
▶Praxishinweise: Durch den Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft über die Kapitalerhöhung wird das Bezugsrecht, das bisher Bestandteil der Altaktie war, zu einem selbständig verwertbaren Forderungsrecht (= Recht zum Bezug junger Aktien gegen Zuzahlung). Von dem ursprünglich angeschafften Wirtschaftsgut (Altaktie) wird also ein Teil der Anschaffungskosten abgespalten und damit sind auch die Voraussetzungen für ein Spekulationsgeschäft bzw. privates Veräußerungsgeschäft erfüllt. Es liegen ein Erwerb (= Erwerb der Al...