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Zurechnung von ungedeckten Einnahmen
Als Folge der prinzipiellen Trennung der Besteuerung einer Kapitalgesellschaft und ihrer Gesellschafter sah der (n. v.) es nicht als erwiesen an, dass bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume einer GmbH und der Räumlichkeiten des alleinigen Gesellschafters festgestellte ungedeckte Einnahmen der Gesellschaft zuzurechnen und – bei Anlage auf Konten des Gesellschafters – zwingend vGA an den Gesellschafter anzunehmen sind.▶VT 766/03
▶Praxishinweise: Die Frage nach der Herkunft der Mittel falle in den persönlichen Wissensbereich des Geschäftsführers. Dieses Wissen könne der Gesellschaft nicht ohne weiteres als eigenes Wissen zugerechnet werden. Im Streitfall stellte der Prüfer anlässlich der Durchsuchung fest, dass Wertpapiere un...