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Privatanteil an Kfz-Kosten
Der Nachweis nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG setzt gem. nrkr. (NZB eingel., BFH-Az.: IV B 9/03, EFG 2003 S. 600) die Vorlage des Fahrtenbuchs im Original voraus. Eine bloße Reinschrift genüge nicht. Das Vorhandensein von zwei betrieblich genutzten Kfz rechtfertige jedenfalls dann keine Ausnahme von dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass ein betriebliches Kfz regelmäßig nicht nur betrieblich genutzt wird, wenn für den Stpfl. und seine Ehefrau kein Privatfahrzeug vorhanden sei (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG).▶VT 762/03