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StuB 15/2002 S. 783
Sachverständigenprüfung von Versicherungsunternehmen
Im BGBl 2002 I S. 1456 ist die VO über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von Versicherungsunternehmen, auf die § 341k HGB nicht anzuwenden ist, durch einen unabhängigen Sachverständigen (SachverständigenprüfVO) vom bekannt gemacht worden. Die VO ist erstmals auf das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.