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Sachverständigenprüfung von Versicherungsunternehmen
Im BGBl 2002 I S. 1456 ist die VO über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von Versicherungsunternehmen, auf die § 341k HGB nicht anzuwenden ist, durch einen unabhängigen Sachverständigen (SachverständigenprüfVO) vom 19. 4. 2002 bekannt gemacht worden. Die VO ist erstmals auf das nach dem 31. 12. 2001 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.