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StuB 15/2002 S. 781

Vertrag über Entwicklung und Vertrieb: Mangelhaftigkeit eines Geräts nach Beginn der Serienproduktion?

Mit Urteil vom  - X ZR 166/99 (DB 2002 S. 1154) hat der BGH zu den Voraussetzungen eines Rücktritts vom bereits vollzogenen Dauerschuldverhältnis, zur Beschränkung der Leistungspflicht des Herstellers auf das Ergebnis der Entwicklungs-S. 782arbeit, zur Auslegung einer diesbezüglichen Erklärung sowie zur Mangelhaftigkeit bei Abweichen von Anforderungen einer Erklärung des Auftraggebers, die den Vertragsgegenstand auf den Prototyp des Geräts konkretisiert, unter Bezug auf § 326 BGB Stellung genommen.

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