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Mangelnde Darlegung ausreichender Gründe für die Einführung der neuen Ausschlusskriterien durch die Deutsche Börse
In einem Eilverfahren, in dem sich ein am Neuen Markt gelistetes Unternehmen gegen die Beendigung des Handels seiner Aktien wegen zu niedrigen Börsenkurses und zu niedriger Marktkapitalisierung (sog. Penny-Stock-Regelung) zur Wehr setzt, muss die Deutsche Börse AG gem. rkr. Urteil des OLG Frankfurt/M. vom - 5 U 278/01 (DB 2002 S. 936) ausreichende Gründe für die Einführung der neuen Ausschlusskriterien in das „Regelwerk Neuer Markt” konkret darlegen (Bezug: § 78 BörsG; §§ 935, 940 ZPO).