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Einzelne Steuerarten | Abzweigung des Kindergelds trotz fehlender Unterhaltspflicht
Das Kindergeld, das zugunsten des Vaters einer Tochter, die eine Zweitausbildung absolviert, festgesetzt ist, kann in analoger Anwendung des § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG an die Tochter ausgezahlt werden, wenn der Vater tatsächlich keinen Unterhalt leistet und zivilrechtlich auch nicht dazu verpflichtet ist.
§ 74 Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG
Praxishinweise: Ist es schon eigenartig, dass jemand, der keinen Unterhalt leistet und den auch keine Unterhaltspflicht trifft, gleichwohl einen gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld hat, so muss es direkt als eine „Frechheit” angesehen werden, dass diese Person den BFH damit beschäftigt, seinen „Anspruch” behalten zu können. Der BFH hat sich einer solchen ungerechten gesetzlichen Folge nicht angeschlossen. Er sieht in der fehlenden gesetz...