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Betriebsaufspaltung nach Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt
Mit Urteil vom - VIII R 25/01 (n. v.) entschied der BFH, dass der Betrieb einer Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nicht dadurch aufgegeben wird, dass das auch nach der Übertragung an die Betriebsgesellschaft vermietete Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs an Nichtgesellschafter der Betriebsgesellschaft verschenkt wird. Für den Entnahmegewinn komme die Tarifermäßigung nach §§ 16, 34 EStG daher nicht in Betracht.
Praxishinweise: Die Eheleute waren Eigentümer zu je 50 v. H. an dem an die Betriebsgesellschaft vermieteten Grund- S. 770stück. Auch an der Betriebsgesellschaft waren sie beteiligt. Das Grundstück gehörte zum Sonderbetriebsvermögen einer aus den Eheleuten bestehenden GbR, die es an die Betriebsgesellschaft vermietete. Es war nicht in ...