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Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung bei Ehegatten
Beherrschen in Gütergemeinschaft lebende Eheleute gemeinsam das Besitzunternehmen und ist einer der Ehegatten Alleingesellschafter der Betriebskapitalgesellschaft, begründen gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 22/02, EFG 2002 S. 698) diese Anteile als Gesamtgut der Eheleute die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung. Eine gewerbesteuerliche Befreiungsvorschrift zugunsten des Betriebsunternehmens berührt nicht auch die GewSt-Pflicht der Einkünfte des Besitzunternehmens (Bezug: § 15 Abs. 2, § 21 EStG; § 2 Abs. 1 GewStG).