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Entgeltliche Übertragung eines neuen Geschäftsanteils
(1) Die Übertragung des Bezugsrechts auf einen im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu entstandenen Geschäftsanteil ist gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 68/04, EFG 2005 S. 200) als entgeltlich und damit als Veräußerung i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu qualifizieren, wenn der Erwerber – neben einem Betrag in Höhe der Stammeinlage sowie eines Agios – eine stille Einlage leistet, die zwar zivilrechtlich in das Vermögen der Kapitalgesellschaft erfolgt, jedoch bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Zahlung an die Altgesellschafter zum Ausgleich für die auf den neuen Geschäftsanteil übergehenden stillen Reserven darstellt. (2) Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns i. S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG ist eine nachträgliche Änderung des Veräußerungs- S. 641preises (hier: Zahlun...