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BFH 03.03.2005 III R 72/03, StuB 13/2005 S. 594

Nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug erhöht die Anschaffungskosten

Die hälftige USt auf den Erwerb eines Pkw, die im Jahr 1999 nach § 15 Abs. 1b UStG nicht als Vorsteuer abgezogen worden ist, obwohl unter Berufung auf Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG der volle Vorsteuerabzug für den Pkw hätte geltend gemacht werden können, gehört zu den Anschaffungskosten des Pkw. Sie kann nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. Die Ausnahmeregelungen des § 9b Abs. 1 Satz 2 EStG in der bis zu seiner Aufhebung durch das StAndG 2001 geltenden Fassung greifen nicht ein (Bezug: § 172 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977; § 4 Abs. 3, § 9b Abs. 1 und 2 EStG 1997; § 255 HGB; § 15 Abs. 1b, § 15a Abs. 3 und 4 UStG).NWB AAAAB-55305

Praxishinweise: Der BFH betont, dass der nichtabzugsfähige Teil der Vorsteuerbeträge stets zu den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts gehört und zwar auch dann, wenn er Vorsteuerabzug zu Unrecht nicht gewährt worden ist. Ein Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug kommt nur bei nacht...

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