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BFH 16.02.2005 VI R 37/04, StuB 13/2005 S. 592

Bemessungsgrundlage bei der 1 v. H.-Regelung

Bemessungsgrundlage für die Bewertung der Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten nach der 1 v. H.-Regelung ist auch bei Arbeitnehmern der inländische Bruttolistenpreis einschließlich des darin enthaltenen Aufpreises für ein werkseitig eingebautes Satellitennavigationsgerät (Bezug: § 3 Nr. 45, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG).NWB EAAAB-55308

Praxishinweise: Bemessungsgrundlage nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der USt. Das bedeutet, dass jede werkseitig zusätzlich eingebaute Ausstattung die Bemessungsgrundlage erhöht. Eine Steuerbefreiung des Navigationsgeräts nach § 3 Nr. 45 EStG (Überlassung eines Telekommunikationsgeräts) kam also schon deshalb nicht in Betracht, weil es bezüglich...

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