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BFH 25.07.1995 IX R 38/93
Einkommensteuer; | Aussetzungszinsen zur Grunderwerbsteuer
Aussetzungszinsen sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als WK abziehbar, wenn der von der Vollziehung ausgesetzte Steuerbescheid GrESt betrifft, die zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines zur Erzielung von Mieteinkünften dienenden Gebäudes gehört ().