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Vollstreckung in das Privatvermögen eines einzelnen Gesellschafters zulässig?
Sind im Rubrum eines Urteils die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft als Beklagte aufgeführt und wird im Entscheidungssatz nur die Gesellschaft ausdrücklich genannt und zur Zahlung verurteilt, kann aufgrund dieses Urteils gem. 2Z BR 176/01 (DB 2002 S. 679) auf einem zum Privatvermögen eines Gesellschafters gehörenden Grundstück keine Zwangshypothek eingetragen werden. Weiterhin entschied das BayObLG, dass ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten grundsätzlich nicht unterbrochen wird (Bezug: §§ 240, 736, 867 ZPO; § 53 GBO).