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BFH 02.02.2005 II R 4/03, StuB 11/2005 S. 511

Bedarfsbewertung eines Grundstücks bei Betriebsaufspaltung

Der typisierenden Bedarfsbewertung bebauter Grundstücke ist auch in Fällen entgeltlicher Überlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die vertraglich vereinbarte Miete zugrunde zu legen; ein Ansatz der üblichen Miete kommt nicht in Betracht (Bezug: § 146 Abs. 2, 3 BewG).NWB IAAAB-52596

Praxishinweise: Eine Bewertung anhand der üblichen Miete ist nur vorgesehen, wenn

  1. keine Nutzung oder

  2. eine Selbstnutzung durch den Eigentümer oder

  3. eine Vermietung an Angehörige oder

  4. eine unentgeltliche Überlassung erfolgt.

In anderen Fällen führt eine Abweichung zwischen vereinbarter und üblicher Miete nicht zwingend zu einem Ansatz der üblichen Miete. Ob etwas anderes gilt, wenn das Mietverhältnis bereits ertragsteuerlich nicht anerkannt werden kann, hat der Senat ausdrücklich offen gelassen. Ist ein Teil de...

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