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Ähnlichkeit der Tätigkeit eines Audio-Psycho-Phonologen mit dem Beruf des Krankengymnasten
Der IV. Senat fragt beim XI. Senat an, ob er an der im Beschluss vom - XI B 214/95 (BFH/NV 1997 S. 293) geäußerten Auffassung festhält, dass die Ähnlichkeit eines Heilhilfsberufs mit dem Beruf des in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgeführten Krankengymnasten voraussetzt, dass für die Ausübung dieses Berufs (auch) eine staatliche Erlaubnis erforderlich ist (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 15 EStG; § 2 Abs. 1 GewStG).▶VT 603/03