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Abfindung eines Pensionsanspruchs bei Betriebsaufgabe einer Personengesellschaft
Wird der gegenüber einer Personengesellschaft bestehende Pensionsanspruch eines Gesellschafters anlässlich der Aufgabe des Betriebs der Gesellschaft abgefunden, so mindert sich hierdurch der Aufgabegewinn der Gesellschaft; beim Gesellschafter stellt die Abfindung eine Sondervergütung dar, die seinen Anteil am Aufgabegewinn erhöht (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 Abs. 2, § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 1 EStG).▶NWB EAAAB-52836
▶Praxishinweise: Die Abfindungsvereinbarung über den Pensionsanspruch im Rahmen der Betriebsaufgabe löst bei der Personengesellschaft eine Verbindlichkeit aus, die den Veräußerungsgewinn der Gesellschaft mindert. Gleichzeitig ist aber bei dem Gesellschafter, dessen Ansprüche abgefunden werden, im Rahmen einer korrespondierenden Bilanzierung ein gleich hoher Aktivposten in dessen Sonderbila...