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Bundeserziehungsgeld; | Änderung und Neufassung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
Das Gesetz zur Änderung des Begriffs ,,Erziehungsurlaub'' v. ist im BGBl 2000 I S. 1638 verkündet worden und tritt am in Kraft. Der wesentliche Inhalt des Gesetzes besteht in der Ersetzung des Begriffs ,,Erziehungsurlaub'' durch den Begriff ,,Elternzeit''. Entsprechende Folgeänderungen ergeben sich für rund 30 Gesetze, vom Bundesbeamtengesetz bis zur Verordnung über das Schornsteinfegerwesen. Im Anschluss daran ist das Bundeserziehungsgeldgesetz unter der Bezeichnung ,,Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG)'' als Neufassung v. veröffentlicht.