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BMF 15.09.1995 IV B 2 S 2176 54/95

Einkommensteuer; | Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen (§ 6a EStG)

Zu Fragen nach der steuerrechtlichen Behandlung einer Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen nimmt der wie folgt Stellung: Unternehmen haben für die eingegangene Pensionsverpflichtung unter den Voraussetzungen des § 6a EStG Rückstellungen zu bilden. Eine mögliche Rückdeckung der Pensionsverpflichtung hat auf diese Passivierung keinen Einfluß (vgl. R 41 Abs. 26 Satz 1 EStR 1993). Die bilanzsteuerrechtliche Behandlung der Rückdeckung richtet sich nach den für die jeweilige Rückdeckungsart geltenden allgemeinen steuerlichen Vorschriften. Danach sind in den Fällen, in denen das Unternehmen die Verpflichtung durch den Erwerb von Fonds-Anteilen absichert, die erworbenen Anteile nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu bewerten. Bestellt das Unternehmen zugunste...

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